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Sachkundenachweis gem. S.LSG §21 Abs. 5

Hundehaltung ab 1.1.2013

Aufgrund einer Verordnung der Salzburger Landesregierung ist es notwendig für das Halten eines Hundes eine erforderliche Ausbildung zu absolvieren.  Nach absolvierung wird eine Bescheinigung der jeweiligen Ausbildung ausgestellt. 

Ausbildung für das Halten von nicht gefährlichen Hunden.

Dauer mind. 2 Stunden

  • Wesen und Verhalten von Hunden

  • Gesundheit, Ernährung und Impfungen von Hunden,

  • Hundesprache und daraus resultierende Missverständnisse

  • Pflege, Bewegung und Zeitaufwand für Hunde

  • alterspezifische Bedürfnisse für Hunde,

  • Versorgungsmöglichkeiten für Hunde bei Urlaub, Reise oder Krankheit,

  • Aspekte des Tierschutzrechtes Schwerpunkt Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei,

  • Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit Schwerpunkt Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche Hunde

  • Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden

  • Ausbildungsmöglichkeiten für Jagdhunde

Ausbildung für das Halten eines gefährlichen

(auffällig gewordenen) Hundes

  • Wesen und Verhalten

  • Zusammenleben mit einem gefährlich gewordenen Hund

  • Methoden der Erziehung und Abrichtung

Praktische Übungen

(Einzelunterricht)

  • Leinenführigkeit (auch in der Gruppe)

  • Freifolgen

  • Sitz und Platz auch in  Verbindung mit Herankommen und unter Ablenkung.

  • Soziale Kontakte mit anderen Hunden

  • im jagdlichen Einsatz

  • Wesensüberprüfung

Der Salzburger Jagdgebrauchshundeklub hält nach Bedarf,

gemeinsam mit einem Tierarzt, den Sachkundenachweis

gemäß §21 für das halten nicht gefährlicher Hunde ab.

Termine werden in der Jagdzeitschrift "Anblick"

bzw. auf unserer Homepage bekannt gegeben.

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