Sachkundenachweis gem. S.LSG §21 Abs. 5
Hundehaltung ab 1.1.2013
Aufgrund einer Verordnung der Salzburger Landesregierung ist es notwendig für das Halten eines Hundes eine erforderliche Ausbildung zu absolvieren. Nach absolvierung wird eine Bescheinigung der jeweiligen Ausbildung ausgestellt.
Ausbildung für das Halten von nicht gefährlichen Hunden.
Dauer mind. 2 Stunden
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Wesen und Verhalten von Hunden
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Gesundheit, Ernährung und Impfungen von Hunden,
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Hundesprache und daraus resultierende Missverständnisse
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Pflege, Bewegung und Zeitaufwand für Hunde
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alterspezifische Bedürfnisse für Hunde,
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Versorgungsmöglichkeiten für Hunde bei Urlaub, Reise oder Krankheit,
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Aspekte des Tierschutzrechtes Schwerpunkt Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei,
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Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit Schwerpunkt Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche Hunde
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Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden
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Ausbildungsmöglichkeiten für Jagdhunde
Ausbildung für das Halten eines gefährlichen
(auffällig gewordenen) Hundes
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Wesen und Verhalten
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Zusammenleben mit einem gefährlich gewordenen Hund
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Methoden der Erziehung und Abrichtung
Praktische Übungen
(Einzelunterricht)
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Leinenführigkeit (auch in der Gruppe)
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Freifolgen
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Sitz und Platz auch in Verbindung mit Herankommen und unter Ablenkung.
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Soziale Kontakte mit anderen Hunden
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im jagdlichen Einsatz
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Wesensüberprüfung
Der Salzburger Jagdgebrauchshundeklub hält nach Bedarf,
gemeinsam mit einem Tierarzt, den Sachkundenachweis
gemäß §21 für das halten nicht gefährlicher Hunde ab.
Termine werden in der Jagdzeitschrift "Anblick" bzw. auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Sachkundenachweis nach §21 S.LSG „Ausbildung für das Halten von nicht gefährlichen Hunden“
In Zusammenarbeit mit der Salzburger Landesjägermeister Stv. Tierärztin Mag. Gabi Fidler
und der Salzburger Jägerschaft
wird am
18. März 2020 um 19.00 Uhr
im Landgasthof Reitsamerhof, Reitsam 22, 5450 Werfen,
der Kurs zum Sachkundenachweis abhalten.
Diese Veranstaltung richtet sich an die Mitglieder der Salzburger Jägerschaft mit gültiger Jahresjagdkarte, Mitglieder des Salzburger Jagdgebrauchshundeklubs (eingezahlter Jahresbeitrag) und Jungjäger (Prüfungszeugnis oder diejenigen, die derzeit den Jungjägerkurs besuchen)
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
Teilnahmegebühr: € 5,00
Anmeldung bis spätestens 2. März bei :
Mf Sepp Schnitzhofer unter oder telefonisch 0664/99375188
unter Angabe von folgenden Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer